Anzeigen
VBV_0424

Wie der Krieg in der Ukraine österreichische Unternehmen trifft

Derzeit beenden zahlreiche österreichische Unternehmen ihre geschäftlichen Aktivitäten in Russland. Bis zum Ausbruch des Ukrainekrieges waren die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern jedoch eng. Rund 650 österreichische Firmen unterhielten Ende 2021 Niederlassungen am russischen Markt. Auch in der Ukraine waren rund 200 heimische Firmen aktiv. Welche Auswirkungen der Krieg auf diese Unternehmen und ihre Belegschaften hat, beschreibt Herwig Debriacher, Associate Partner People Advisory Services bei EY.

Foto: Herwig Debriacher, EY Österreich

Herr Debriacher, wie stark sind österreichische Unternehmen vom Krieg in der Ukraine betroffen?

Viele österreichische Unternehmen sind wirtschaftlich stark vom Ukrainekrieg betroffen. Denn Österreich hat seit jeher intensive wirtschaftliche Beziehungen nach Russland und in die Ukraine. Die Sanktionen treffen diese Unternehmen aus Österreich daher deutlich.

Rund 200 Firmen aus Österreich hatten vor Kriegsausbruch Niederlassungen in der Ukraine. Ist es mittlerweile noch möglich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Ukraine bei der Flucht zu helfen?

Derzeit sind rund drei Millionen Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Darunter sind auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Unternehmen aus Österreich und anderen EU-Ländern. Die meisten Unternehmen haben ihre Expats und Mitarbeitenden, wenn irgend möglich, schon in Sicherheit gebracht. Aber es gibt immer noch Menschen, die versuchen, in Nachbarländer der Ukraine zu flüchten.  

Mittlerweile ist es fast nicht mehr möglich, Mitarbeitende bei der Flucht zu unterstützen. Denn es gibt keinen sicheren Korridor. Das heißt, die Menschen müssen sich irgendwie zur Grenze durchschlagen. Männliche ukrainische Staatsbürger können das Land wegen der Generalmobilmachung ohnehin nicht mehr verlassen.

In Österreich kommen täglich tausende Ukrainerinnen und Ukrainer an, die zunächst einmal Sicherheit suchen. Sie dürfen nach einer aktuellen Verordnung in Österreich arbeiten. Wie groß ist die Nachfrage danach?

Wir bekommen zunehmend Anfragen zu diesem Thema aus unserem Netzwerk. Das zeigt uns, dass es offensichtlich eine Nachfrage gibt, Mitarbeitende aus der Ukraine zu beschäftigen. Aber bislang haben wir noch kaum Erfahrungen mit dem Bewilligungsprozess. Die Verordnung wurde ja gerade erst erlassen. Daher ist nicht klar, wie schnell die Behörden die Dokumente ausstellen und die Menschen in Arbeit kommen können.

Welche Voraussetzungen gelten für die Aufnahme einer Arbeit?

Es gibt eine EU-Richtlinie, die auch in Österreich aktiviert wurde. Danach sollen Menschen aus der Ukraine ein auf ein Jahr beschränktes Aufenthaltsrecht bekommen. Sie erhalten eine sogenannte „blaue Aufenthaltskarte“, den Ausweis für Vertriebene. Mit dieser Karte können sie beim Arbeitsmarktservice eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Wenn sie in Österreich schon einen Arbeitgeber haben, kann dieser den Antrag für sie stellen (siehe hierzu auch den Beitrag “Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen”).

Was sollten Unternehmen beachten, die Mitarbeitende aus der Ukraine in Nachbarländern beschäftigen?

Aktuell haben einige Unternehmen Mitarbeitende aus der Ukraine abgezogen und in Nachbarländern wie Polen untergebracht. Hier geht es im ersten Schritt darum, die Menschen in Sicherheit zu bringen.

Im zweiten Schritt prüfen die Unternehmen natürlich, ob ihre Leute in den jeweiligen Ländern arbeiten können. Irgendwann stellt sich die Frage, ob sie eine Betriebsstätte begründen und steuerliche Aspekte zu beachten sind. Derzeit kommen aus den Nachbarländern der Ukraine aber bereits Signale, dass sie sich gerade in steuerlicher Hinsicht Erleichterungen überlegen. Das ist alles noch in der Schwebe.

Aus der Beratung nehme ich vor allem wahr, dass es für die Unternehmen in erster Linie wichtig ist, wie sie die Leute in Sicherheit bringen. Die soziale Frage steht eindeutig im Vordergrund. Die Compliance-Themen sind daher nachrangig. Aber Unternehmen müssen sich dennoch damit auseinandersetzen, insbesondere dann, wenn die Situation länger andauert.

Der Konflikt in der Ukraine besteht schon länger. Dennoch hat der Kriegsausbruch viele überrascht. Wie sollten Unternehmen generell bei Entsendungen in Krisenregionen vorgehen?

Natürlich sollten Unternehmen möglichst keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krisenregionen entsenden. Aber wenn es sich nicht vermeiden lässt, dann sind Kommunikation und Information sehr wesentlich. Zunächst müssen sie die Einsatzkräfte gut auswählen. Dabei geht es auch um kulturelle Unterschiede. Mitarbeitende können aufgrund ihrer Religion oder sexuellen Orientierung gefährdet sein, wenn ich sie in eine entsprechende Region schicke. Deswegen müssen Unternehmen bei der Personalauswahl sehr genau vorgehen, um einen Einsatz für beide Seiten so sicher wie möglich zu gestalten.

Im nächsten Schritt müssen sie die Leute ausreichend informieren und schulen, damit klar ist, wie sie sich in den Regionen und insbesondere in gefährlichen Situationen verhalten müssen. Außerdem sollten sich die Unternehmen ein Notfallkonzept überlegen. Das schaut meist so aus, dass sie Hotlines einrichten, die zum Beispiel über Messengerdienste über aktuelle Entwicklungen in den Krisenregionen informieren. Im Ernstfall sind natürlich Unterstützung und Rückholaktionen wichtig. Kranken-Auslandsversicherungen sind ganz wesentlich ebenso wie finanzielle Unterstützung. Für mich sind die ganz entscheidenden Punkte die Information und ein entsprechendes Notfallkonzept.

Interview: Bettina Geuenich

Sharing is caring
Profile picture of Bettina Geuenich

Bettina Geuenich

Chefredakteurin bei personal manager
Bettina Geuenich ist die Chefredakteurin der Fachzeitschrift und des Blogs personal manager. Sie beobachtet seit über 20 Jahren die HR-Szene in Österreich und schreibt darüber.