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Gerade jetzt: So entlasten Sie Mitarbeiter im Schichtbetrieb

In der Corona-Krise haben die politisch Verantwortlichen nahezu täglich die  „Systemrelevanz“ bestimmter Mitarbeitergruppen betont, von denen nicht wenige im Schichtbetrieb arbeiten. Auch abseits dieser Diskussion ist es für Unternehmen oft schwierig, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, die bereit sind, die Erschwernisse des Schichtbetriebes auf sich zu nehmen. Dabei gibt es Möglichkeiten, Mehrbelastungen durch Zeitguthaben auszugleichen, wie dieser Beitrag zeigt.

Schichtarbeit attraktiver machen

Schichtarbeit ist für viele Menschen nicht attraktiv. Wer in wechselnden Schichten und häufig am Wochenende arbeitet, hat oftProbleme, Sozialkontakte zu pflegen. Außerdem sind viele Schichtmodelle belastend für den Organismus. Um die Arbeit im Schichtbetrieb attraktiver zu machen und Fluktuation zu verhindern, ist es sinnvoll, neue Wege zu gehen. Gefragt sind Modelle, die Belastungen honorieren und einen fairen Ausgleich in Form von Freizeit schaffen.

Zwar gibt es bereits Modelle, die zusätzliche freie Zeiten vorsehen, zum Beispiel bei den Fenstertagen. Allerdings ist dieses Modell der Arbeitszeitverteilung an die Lage der gesetzlichen Feiertage gebunden und lässt sich in vielen Fällen aufgrund der Auftragslage nicht umsetzen.

Auch Modelle, die auf generelle Arbeitszeitverkürzungen setzen, kommen den Bedürfnissen der Mitarbeiter nicht unbedingt entgegen. Denn sie führen unweigerlich, dazu, dass die Mitarbeiter faktisch auf Lohn verzichten müssen. Für den Betrieb sind Arbeitszeitverkürzungen spätestens dann problematisch, wenn die Auftragslage anzieht und sie mehr Personal benötigen.

Aus diesem Grund möchte ich ein Modell vorstellen, das Schichtarbeitern zusätzliche freier Zeit bietet, aber von den vorher beschriebenen gesetzlichen Einschränkungen weitgehend unabhängig ist.

Freie Zeit durch punktuelle Zeitzuschläge

Es gibt Schichten, die für Mitarbeiter besonders unangenehm sind, wie zum Beispiel Nacht- oder Wochenendschichten. Diese können Betriebe besonders vergüten, indem sie Zeitgutschriften pro Schicht definieren, die den Mitarbeitern „Freizeitblöcke“ ermöglichen. Diese bietet das Unternehmen den Mitarbeitern freiwillig und zusätzlich zu den Zeitzuschlägen an, die ihnen aufgrund der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen zustehen.

Diese zusätzlichen Zeitguthaben unterliegen nicht den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) oder der Branchenkollektivverträge. Daher kann das Unternehmen auch den Rahmen bestimmten, in dem die Mitarbeiter sie nutzen dürfen. Ein Betrieb kann zum Beispiel vorgeben, dass Mitarbeiter diese zusätzliche Freizeit vorwiegend in Zeiten nehmen sollen, in denen die Produktion wegen der Wartung einer Anlage still stehen muss oder die Auftragslage aufgrund der Jahreszeit niedrig ist. Wichtig ist jedoch, dass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, die freien Tage in einem vorab definierten Zeitraum auch wirklich zu nehmen.

Zeitguthaben für definierte Schichten

Generell steht allen Betrieben ein zahlenmäßig begrenztes Personalbudget zur Verfügung. Umso wichtiger ist es, dass sie bei der Verteilung dieses Budgets Prioritäten setzen, um den Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerecht zu werden.

Da Nachtschichten gesundheitlich belastender sind als Tagschichten und Schichten am Wochenende die Teilnahme am sozialen Leben erschweren, können Arbeitgeber diese durch die Zeitgutschriften besonders honorieren.

Gerade für jene Mitarbeiter, die besonders häufig unangenehme Schichten leisten, ist diese Regelung gerechter als ein generelles Verkürzen der Arbeitszeiten. Häufig teilen Unternehmen besonders qualifizierte und produktionskritische  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überproportional oft zu unangenehmen Schichten ein. Sie müssen dann zum Teil Aufgaben der Vorgesetzten übernehmen, die am Wochenende und in der Nacht in der Regel nicht arbeiten. Wenn Betriebe also generell die Arbeitszeit verkürzen anstatt schichtbezogene Zeitzuschläge zu gewähren, führt das oft dazu, dass das produktionskritische Personal in Relation zu den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schlechter gestellt ist. Genau das verhindert das beschriebene Zeitzuschlagssystem.

Vorkehrungen zur Umsetzung des Modells

Die Zeitgutschriften gelten, wie bereits ausgeführt, keine Mehr- und Überstunden ab. Sie lösen daher keine Zuschlagspflicht aus, wie sie im Arbeitszeitgesetz oder zahlreichen Kollektivverträgen vorgesehen ist. Außerdem müssen das Unternehmen sie nicht zu bestimmten Zeiten automatisch ausbezahlen. 

Daher ist es erforderlich, diese zusätzlichen Zeitzuschläge IT-technisch auf einem separaten Konto zu verbuchen. Denn so sind sie von den übrigen gesetzlichen und kollektivvertraglichen Zeitgutschriften getrennt und können nicht das Überstundenentgelt erhöhen. 

Wann machen zusätzliche Zeitguthaben Sinn?

Das beschriebene Modell zusätzlicher freier Zeit im Schichtbetrieb macht Sinn, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Durch das Modell lässt sich eine generelle Arbeitszeitverkürzung im Schichtbetrieb abwenden.
  • Es gibt Zeiten des Produktionsstillstandes, bei denen es keine Beschäftigung für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt.
  • Der Betrieb möchte die Work-Life-Balance der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern und ihre Zufriedenheit erhöhen.

Fazit

Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern Zeitzuschlägen für besonders unangenehme Schichten gewähren, stärkt dies die Zufriedenheit der Beschäftigten und hilft, Zeiten von planmäßigen Produktionsstillständen zu überbrücken. Zusätzliche Freizeitblöcke einzuführen, kann auch ein Gegenmodell zu einer generellen Arbeitszeitverkürzung im Schichtbetrieb sein. 

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Lesen Sie auch den Beitrag “Flexible Working: Studie untersucht Folgen der Corona-Krise”.

Sebastian Zankel
Senior Legal Counsel at ams AG | Website | + posts

Sebastian Zankel ist Senior Legal Counsel bei dem multinationalen Halbleiterhersteller ams AG mit Sitz in der Steiermark. Er hat langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Funktionen im HR- und Rechts-Bereich, ist zertifizierter Compliance Manager und betrieblicher Datenschutzbeauftragter sowie Autor in juristischen Fachzeitschriften.

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Sebastian Zankel ist Senior Legal Counsel bei dem multinationalen Halbleiterhersteller ams AG mit Sitz in der Steiermark. Er hat langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Funktionen im HR- und Rechts-Bereich, ist zertifizierter Compliance Manager und betrieblicher Datenschutzbeauftragter sowie Autor in juristischen Fachzeitschriften.